Wenn Sie bei der Beihilfe mit ergänzender Privatversicherung versichert sind, haben Sie ebenfalls Anspruch auf die Übernahme einer psychotherapeutischen Behandlung in einer Privatpraxis. Bitte setzen Sie sich zeitnah mit Ihrer Beihilfestelle und Ihrer Privatversicherung in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären. Die Beihilfe übernimmt gewöhnlich 50 Prozent der Therapiekosten, während die private Krankenversicherung die weiteren Kosten trägt.

Wir sind für Sie da. Kontaktieren Sie uns gern für ein Erstgespräch.

Termin vereinbaren